OGH 7 Ob 63/15p
Entlaufene Rinder und Rettungskosten
44 Rinder entkamen aus einer Weide nahe einer Bundesstraße und einer Bahnstrecke. Der OGH befasste sich mit den Kosten für Suche, Betäubung, Transport und weitere Rettungsmaßnahmen. Praxisfolgerung: Maßnahmen zur Abwendung drohender Personen- und Sachschäden können versicherungsrechtlich als Rettungs- oder Schadensminderungskosten relevant sein; entscheidend sind Vertrag, konkrete Gefahr und Erforderlichkeit der Maßnahmen.
Entscheidung im RIS öffnen →OGH 5 Ob 5/13s
Rinder auf Almweiden und Wanderer
Die Entscheidung betrifft die Anforderungen an die Verwahrung von Rindern auf einer Almweide. Der OGH betonte eine Beurteilung nach Tierart, bekannten Eigenschaften, örtlichen Verhältnissen und Zumutbarkeit. Eine vollständige Abzäunung jedes Wanderwegs ist nicht automatisch erforderlich; bei erkennbar aggressiven Tieren können aber weitergehende Sicherungsmaßnahmen geboten sein.
Entscheidung im RIS öffnen →OGH 8 Ob 90/87
Viehtrieb auf öffentlichen Straßen
Beim Viehtrieb muss der Tierhalter organisatorisch dafür sorgen, dass die Tiere den zulässigen Fahrbahnbereich benützen und andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig gefährdet werden. Praxisfolgerung: Helferzahl, Positionierung, Warnung und Ablauf des Viehtriebs sollten an Straße, Tierzahl und Verkehr angepasst werden.
Entscheidung im RIS öffnen →OGH 10 ObS 5/95
Kind, Miststreuer und ungeschützte Antriebswelle
Ein Kind geriet im landwirtschaftlichen Betrieb in die laufende Antriebswelle eines Miststreuers. Der OGH musste prüfen, ob die Tätigkeit als betriebliche Mithilfe und der Unfall als Arbeitsunfall einzuordnen waren. Der Fall zeigt unabhängig vom sozialversicherungsrechtlichen Ergebnis, wie wichtig Schutzvorrichtungen, Stillsetzen von Maschinen und klare Aufsicht bei mithelfenden Kindern sind.
Entscheidung im RIS öffnen →OGH 7 Ob 49/06s
Landwirtschaftspaket, Bedingungen und Beratung
Der Fall betraf ein „Sicherheitspaket für die Landwirtschaft“ und die Bedeutung einer Vertragsklausel im Zusammenhang mit der Gebäudeversicherung. Der OGH befasste sich außerdem mit der unternehmerischen Stellung eines Landwirts bei betriebsbezogenen Versicherungsverträgen. Praxisfolgerung: Versicherungssummen, Neuwertklauseln, Wiederherstellungsfristen und besondere Bedingungen müssen beim Abschluss ausdrücklich geprüft und dokumentiert werden.
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